Abfahrtszeiten an einer Haltestelle mit aktuellen Verkehrshinweisen.

Fahren ohne gültige Fahrkarte

Sie benötigen vor Fahrtantritt eine gültige Fahrkarte. Ohne gültige Fahrkarte dürfen Sie nicht mitfahren.

Hier erfahren Sie:

  • was bei einer Fahrkartenkontrolle ohne gültige Fahrkarte gilt
  • was Sie tun können, wenn Sie Ihre gültige Fahrkarte vergessen haben
  • wie Sie vorgehen, wenn ein Fahrkartenautomat defekt ist
Fahren ohne Fahrkarte kostet 60,- Euro

© RMV

Wenn Sie ohne gültige Fahrkarte angetroffen werden, zahlen Sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60,00 €. Bitte begleichen Sie den Betrag innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag der Kontrolle. Der Ausstellungstag zählt als erster Tag, Wochenenden und Feiertage zählen mit.

Haben Sie Ihre persönliche, nicht übertragbare Zeitkarte (zum Beispiel ein Deutschland-Ticket oder eine persönliche Jahreskarte) vergessen, können Sie diese nachträglich vorzeigen. In diesem Fall zahlen Sie nur eine Bearbeitungsgebühr von 7,00 €. Reichen Sie den Nachweis innerhalb von 7 Tagen bei dem Verkehrsunternehmen ein, das auf der Zahlungsaufforderung genannt ist.

Bei übertragbaren Fahrkarten bleibt es beim erhöhten Beförderungsentgelt von 60,00 €.

Das erhöhte Beförderungsentgelt von 60,00 € müssen Sie innerhalb von 7 Tagen ab Überprüfungsdatum (der Ausstellungstag gilt als der erste Tag, Wochenende und Feiertage zählen mit) an das zuständige Verkehrsunternehmen zahlen. 

Sie können das erhöhte Beförderungsentgelt:

  • direkt bei der Kontrolle bezahlen
  • an das angegebene Verkehrsunternehmen überweisen
  • in einer Vertriebsstelle oder Mobilitätszentrale bezahlen

Wenn Sie Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Verkehrsunternehmen auf Ihrer Zahlungsaufforderung. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Formular.

Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie unter Ansprechpartner vor Ort.

Richten Sie Ihren Einspruch umgehend an das zuständige Verkehrsunternehmen, das auf der Zahlungsaufforderung angegeben ist. 

Ist ein Fahrkartenautomat defekt, gilt:

  • Nutzen Sie eine andere Kaufmöglichkeit in der Nähe, zum Beispiel einen weiteren Automaten oder eine Verkaufsstelle.
  • Ist das nicht möglich, informieren Sie bitte sofort das Fahrpersonal oder den Zugbegleiter und kaufen Sie – wenn möglich – Ihre Fahrkarte im Fahrzeug.
  • Notieren Sie sich die Automatennummer und das zuständige Verkehrsunternehmen. Diese Angaben finden Sie am unteren Rand des Automatenaushangs.

Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.