Abfahrtszeiten an einer Haltestelle mit aktuellen Verkehrshinweisen.

Rechnungen für Vorsteuerabzug

Fahrkarten gelten steuerrechtlich als Rechnung.

Die von den Verkehrsunternehmen im RMV ausgegebenen Fahrkarten erfüllen die Anforderungen an eine Rechnung nach dem Umsatzsteuerrecht. Beim eTicket erhalten Sie zusätzlich mit der Chipkarte einen separaten Rechnungsbeleg.

Es gilt der ermäßigte Steuersatz gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 10 Umsatzsteuergesetz (UStG).