Beförderung von Sachen und Tieren
Kinderwagen und Rollstühle nehmen wir kostenlos mit, wenn Bauart und Fahrzeug es zulassen und die Sicherheit gewährleistet ist.
Handgepäck und andere Gegenstände (zum Beispiel Schlitten oder Skier) können Sie kostenlos mitnehmen, wenn sie andere Fahrgäste nicht gefährden und den Betrieb nicht stören.
Hunde nehmen wir kostenlos mit, wenn sie angeleint sind und von einer geeigneten Person begleitet werden. Hunde, die andere gefährden könnten, müssen einen Maulkorb tragen.
Blindenführhunde dürfen Sie jederzeit mitnehmen.
Andere Tiere nehmen wir nur mit, wenn sie in geeigneten Behältern untergebracht sind.
Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.