Mitnahme von Fahrrädern, E-Scootern und Co.
In den Verkehrsmitteln des RMV können Sie Fahrräder, E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge kostenlos mitnehmen. Fahrgäste mit Rollstuhl oder Kinderwagen haben dabei aber immer Vorrang.

© RMV/Paul Müller
- Es besteht kein Anspruch darauf, Fahrräder, E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge mitzunehmen.
- E-Scooter werden wie Fahrräder behandelt.
- Verkehrsunternehmen können die Mitnahme zeitlich einschränken oder in bestimmten Fahrzeugen ausschließen. In On-Demand-Verkehren ist die Mitnahme nicht möglich.
- Zusammengeklappte Falträder und Tretroller gelten als Gepäck und können jederzeit mitgenommen werden.
- Nicht alle Fahrzeuge sind gleich gut für die Fahrradmitnahme geeignet. Achten Sie auf die Fahrrad-Piktogramme an den Türen.
- Sind alle Stellplätze belegt, klappen Sie Falträder oder Tretroller bitte zusammen.
- Akkus dürfen während der Fahrt nicht entnommen, geladen oder anderweitig genutzt werden.
- Informieren Sie sich vor der Fahrt über die Regelungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens.
- Für Zu- und Abwege gelten die Straßenverkehrsordnung sowie die jeweilige Hausordnung.
- Bei wenig Platz entscheidet das Personal über die Mitnahme.
- Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern und Tretrollern im RMV und die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
Lokale Regelungen
Ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen für die Fahrradmitnahme beschreiben viele Lokale Nahverkehrsorganisationen und Verkehrsunternehmen die Regelungen für ihre Zuständigkeitsbereiche bzw. Fahrzeuge:
Frankfurt:
Sie können Ihr Fahrrad sowie größere Gepäckstücke (z. B. Schlitten, Skier oder zusammengeklappte Fahrräder) in den Fahrzeugen mitnehmen. Nutzen Sie dafür den Mehrzweckbereich. Sie brauchen kein zusätzliches Ticket.
In Bussen ist die Mitnahme erlaubt – außer an Schultagen von 6:00 bis 8:30 Uhr und von 16:00 bis 18:30 Uhr sowie in Kleinbussen.
Im Fahrzeug stellen Sie Ihr Fahrrad oder Gepäck so ab, dass nichts verrutscht oder umkippt und Sie andere Fahrgäste nicht beeinträchtigen.
Mainz
Für die Fahrradmitnahme gelten bei der Mainzer Mobilität und der ESWE Verkehrsgesellschaft ergänzende Regelungen (siehe § 3): Besondere Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Mainz-Wiesbaden GmbH (VMW) (PDF)
Weitere Partner:
- LNVG Kreis Groß-Gerau: Informationen zur Fahrradmitnahme im Kreis Groß-Gerau
- OREG - Odenwald-Regional-Gesellschaft: Fahrradmitnahme
- DADINA - Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation: Fahrradmitnahme
- Stadtwerke Marburg: Fahrradmitnahmeregelung in unseren Bussen
- Stadtwerke Rüsselsheim: FAQ Verkehrsbetriebe - "Wann darf ich ein Fahrrad im Bus mitnehmen?"
Angrenzende Verkehrsverbünde:
Bitte beachten Sie auch die möglicherweise abweichenden Bedingungen:
Abstellflächen im Fahrzeug
In Regionalzügen nutzen Sie die Mehrzweckabteile. Bitte bringen Sie zum Sichern Ihres Fahrrads einen Spanngurt mit.
In S-Bahnen orientieren Sie sich an den Fahrrad-Piktogrammen an den Türen.
In U-Bahnen und Straßenbahnen nutzen Sie die Mehrzweckbereiche.
In Bussen und Zügen ohne Mehrzweckbereich ist die Mitnahme nur eingeschränkt möglich.
Weitere Informationen
Tipps für den Weg zum Bahnsteig und in den Zug finden Sie in unseren Informationen zu Fahrzeugen, Bahnhöfen und Haltestellen.