Das Schulausflugticket kann – wie das Schülerticket Hessen – in ganz Hessen in allen Bussen, Straßenbahnen, RegioTrams, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen genutzt werden. Sie können das Ticket auch für Nachtbus- und Expressbuslinien verwenden. Die Nutzung von aufpreispflichtigen Angeboten, wie beispielsweise On-Demand- und AST-Verkehre, bedarf eines Zuschlags je Person. Die Nutzung von Fernverkehrszügen (IC/ICE/EC) ist ausgeschlossen.
Das Schulausflugticket kann ebenfalls zu folgenden Zielen außerhalb der hessischen Landesgrenzen genutzt werden :
An den Grenzen des NVV bis
- Warburg (Nordrhein-Westfalen) auf den Linien RE17, RE11, 120, 140, W3 und W4,
- im Bereich Hallenberg-Braunshausen (Nordrhein-Westfalen) auf der Linie 528,
- Hann. Münden (Niedersachsen) mit den Stadtteilen Bonaforth, Hedemünden, Laubach und Oberode sowie in Staufenberg (Niedersachsen),
- Gerstungen (Thüringen) auf den Linien RB6 und 260,
Über die Grenzen des RMV hinaus
- bis zum Bahnhof Niederlaasphe in der Stadt Bad Laasphe (Nordrhein-Westfalen),
- auf der Linie 77 nach Geisa (Thüringen),
- auf den Linien X76, 201 und 275 in den Ortsteil Münchenroth in der Gemeinde Diethardt,
- auf den Linien 204 und 275 in die Gemeinde Reckenroth,
- auf der Linie 191 in die Gemeinde Sauerthal,
- auf der Linie LM-33 in die Gemeinde Kaltenholzhausen,
- auf der Linie 570 im Aartal (VRM) sowie
- auf den Linien RB 29 und RB 90 bis zum Bahnhof Diez Ost in der Stadt Diez (alle Rheinland-Pfalz),
In den Übergangstarifgebieten zwischen VRN und RMV bis
- zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Stadt Weinheim sowie
- zur Stadt Eberbach,
- zur Kernstadt von Worms (VRN-Gebiet 43) in Rheinland-Pfalz und
- in Mainz.
Für Fahrten, die über diese Gebiete hinausgehen, benötigen Sie ein zusätzliches Ticket. Dieses muss ab dem letzten gültigen Halt des Schulausflugstickets bis zur Zielhaltestelle gelöst werden.