Klassenausflüge leicht gemacht:
Mit dem Schulausflugticket Hessen entdecken!​​​​​​​

Das neue Schulausflugticket: Einfach. Praktisch. Perfekt für unsere Schulen.

Mit diesem Ticket werden Klassenfahrten und Ausflüge in ganz Hessen – und darüber hinaus – noch einfacher. Dank der Finanzierung durch das Land Hessen können Schulklassen der Primar- und Sekundarstufe I die Vielfalt der Region bequem mit Bus und Bahn entdecken.

Alle wichtigen Informationen finden Sie in unseren FAQ: 

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Das Schulausflugticket auf einen Blick

Schulausflugticket
Gültigkeitszeitraum gültig vom 01. Januar bis zum 31. Dezember eine Kalenderjahres
Preis Kostenlos (finanziert durch das Land Hessen)
Gültigkeit Nur in Verbindung mit dem zugehörigen Begleitbogen für die jeweilige Klassenfahrt oder den Schulausflug
Bestellung Wird vom Land Hessen allen berechtigten Schulen zur Verfügung gestellt
Gültigkeitsbereich Hessenweit im Nah- und Regionalverkehr (nicht im Fernverkehr, z. B. ICE, IC, EC)
Begleitpersonen Pro Schulklasse sind eine Lehrkraft und eine weitere Begleitperson zugelassen
Klassengröße Keine Mindest- oder Maximalanzahl an teilnehmenden Schülerinnen und Schülern
Ticketform Fälschungssichere Papierfahrkarte

Wo gilt das Schulausflugticket?

Das Schulausflugticket ermöglicht die Nutzung aller Busse und Nahverkehrszüge in ganz Hessen sowie an den ausgewiesenen Haltepunkten über die Landesgrenzen hinaus. Fernverkehrszüge (EC, IC, ICE) und der Flixtrain sind ausgeschlossen.

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Gut zu wissen

Die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ist nicht begrenzt – es gibt keine Mindest- oder Maximalgröße für die Schulklasse. Zudem darf jede Klasse von einer Lehrkraft und einer weiteren Begleitperson begleitet werden.

Fragen und Antworten

Mit dem Schulausflugticket können Schulklassen der Primar- und Sekundarstufe I kostenlos Bus und Bahn für schulische Ausflüge nutzen. Das Land Hessen stellt das Ticket allen berechtigten Schulen zur Verfügung. Es ist nur in Begleitung einer Lehrkraft und einer weiteren Begleitperson gültig.

Das Ticket gilt ausschließlich im Nahverkehr nach festgelegtem Fahrplan. In ganz Hessen können Sie beliebig viele Fahrten mit allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) in der 2. Wagenklasse unternehmen.

Das Schulausflugticket wird vom Land Hessen finanziert und steht den Schulen in Hessen kostenlos zur Verfügung.

  • Das Land Hessen stellt das Schulausflugticket allen berechtigten Schulen zur Verfügung.
  • Sie erhalten das Ticket als fälschungssichere Papierfahrkarte und müssen diese mit Ihrem Schulstempel versehen.
  • Zur Aufbewahrung können Sie eine geeignete Schutzhülle verwenden. Für Kontrollen müssen Sie das Ticket herausnehmen können. Eine Laminierung ist nicht erlaubt.

Die Anzahl der zugesendeten Tickets basiert auf der jeweiligen Anzahl der Klassen in der Primarstufe und Sekundarstufe I im vorherigen Schuljahr pro Schule. Die Tickets sind klassenunabhängig und können flexibel für Klassenfahrten und Schulausflüge in der benötigten Anzahl genutzt werden.

Das Schulausflugticket kann von Schulklassen der Primarstufe und der Sekundarstufe I für Klassenfahrten und Schulausflüge genutzt werden. Pro Schulklasse sind eine Lehrkraft und eine weitere Begleitperson, wie z. B. eine Sozialarbeiterin, ein Sozialarbeiter oder ein Elternteil, zugelassen. Alle Begleitpersonen müssen  das 18. Lebensjahr vollendet haben.

  • Wird die Schulklasse darüber hinaus von weiteren Personen begleitet, benötigen diese jeweils eine gesonderte für die Fahrt gültige Fahrkarte.
  • Eine Mindest- oder Maximalgröße bei der Personenzahl der Schulklasse besteht nicht. Auch klassen- und jahrgangsübergreifende Lerngruppen der Primarstufe und der Sekundarstufe I, zum Beispiel Arbeitsgemeinschaften, können das Schulausflugticket für Schulausflüge nutzen.
  • Mit steigender Größe muss die Klasse unter Umständen auf mehrere Fahrten oder Fahrzeuge aufgeteilt werden. In diesem Fall ist ein weiteres Schulausflugticket mitzuführen.

Das Schulausflugticket gilt vom 01. Januar bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres. Das Ticket ist mit dem Gültigkeitszeitraum bedruckt und ist mit Ihrem Schulstempel zu versehen. 

Das Schulausflugticket kann – wie das Schülerticket Hessen – in ganz Hessen in allen Bussen, Straßenbahnen, RegioTrams, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen genutzt werden. Sie können das Ticket auch für Nachtbus- und Expressbuslinien verwenden. Die Nutzung von aufpreispflichtigen Angeboten, wie beispielsweise On-Demand- und AST-Verkehre, bedarf eines Zuschlags je Person. Die Nutzung von Fernverkehrszügen (IC/ICE/EC) ist ausgeschlossen.

Das Schulausflugticket kann ebenfalls zu folgenden Zielen außerhalb der hessischen Landesgrenzen genutzt werden :

An den Grenzen des NVV bis

  • Warburg (Nordrhein-Westfalen) auf den Linien RE17, RE11, 120, 140, W3 und W4,
  • im Bereich Hallenberg-Braunshausen (Nordrhein-Westfalen) auf der Linie 528,
  • Hann. Münden (Niedersachsen) mit den Stadtteilen Bonaforth, Hedemünden, Laubach und Oberode sowie in Staufenberg (Niedersachsen),
  • Gerstungen (Thüringen) auf den Linien RB6 und 260,

Über die Grenzen des RMV hinaus

  • bis zum Bahnhof Niederlaasphe in der Stadt Bad Laasphe (Nordrhein-Westfalen),
  • auf der Linie 77 nach Geisa (Thüringen),
  • auf den Linien X76, 201 und 275 in den Ortsteil Münchenroth in der Gemeinde Diethardt,
  • auf den Linien 204 und 275 in die Gemeinde Reckenroth,
  • auf der Linie 191 in die Gemeinde Sauerthal,
  • auf der Linie LM-33 in die Gemeinde Kaltenholzhausen,
  • auf der Linie 570 im Aartal (VRM) sowie
  • auf den Linien RB 29 und RB 90 bis zum Bahnhof Diez Ost in der Stadt Diez (alle Rheinland-Pfalz),

In den Übergangstarifgebieten zwischen VRN und RMV bis

  • zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Stadt Weinheim sowie
  • zur Stadt Eberbach,
  • zur Kernstadt von Worms (VRN-Gebiet 43) in Rheinland-Pfalz und
  • in Mainz.

Für Fahrten, die über diese Gebiete hinausgehen, benötigen Sie ein zusätzliches Ticket. Dieses muss ab dem letzten gültigen Halt des Schulausflugstickets bis zur Zielhaltestelle gelöst werden.

Das Schulausflugticket können Sie für Klassenfahrten und Schulausflüge nutzen. Die Fahrt muss als Gruppenfahrt erfolgen.

  • Sie dürfen das Schulausfulgticket nicht für den regülären Unterrichtsbetrieb, etwa Fahrten zum Schwimm- oder Sportunterricht, nutzen.
  • Gleiches gilt für Fahrten im Rahmen von Maßnahmen zur beruflichen Orientierung sowie für Fahrten in den hessischen allgemeinen Schulferien.

Neben dem Schulausflugticket müssen Sie den zugehörigen Begleitbogen für Ihre jeweilige Klassenfahrt oder den jeweiligen Schulausflug mitführen. Erst dann ist das Ticket gültig.

  • Sie dokumentieren jede Fahrt vor Fahrtantritt im dafür vorgesehenen Schulausflugticket-Begleitbogen. Bei mehrtägigen Ausflügen füllen Sie je Ausflugstag und Klasse, an dem der ÖPNV genutzt wird, ein Begleitbogen aus.
  • Sie füllen den Begleitbogen vollständig aus, drucken ihn aus und versehen in mit Ihrem Schulstempel.
  • Während der gesamten Fahrtzeit führen die Lehrkraft oder die Begleitperson das Ticket sowie den Begleitbogen mit. Bei Fahrausweiskontrollen zeigen Sie ihn auf Verlangen des Prüfpersonals vor.
  • Die Verantwortlichen der Klassenfahrt oder des Schulausflugs müssen sich als Personal der angegebenen Schule ausweisen können. Die Schulleitung kann diesen Nachweis formlos in einem einfachen Papierdokument mit Schulstempel ausstellen. Eine Muster- Bescheinigung für pädagogisches Personal finden Sie unter www.schuelerticket.hessen.de

Den hessischen Schulen steht das "Online-Fahrtenbuch" zur Verfügung. Dort können Sie den Begleitbogen beziehen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Benutzerhandbuch "Fahrtenportal (Schulausflugticket-Begleitbogen)".

Sie erhalten den Schulausflug-Begleitbogen jeweils für einen Tag. Dieser enthält folgende Angaben:

  • Schule 
  • Schulstandort
  • Schulklasse
  • Datum der Fahrt
  • Einzelfahrt (Hin- / Rückfahrt) oder Tageskarte
  • Startort (falls abweichend vom Schul- standort)
  • Zielort (bei mehreren Ausflugszielen ist das am weitesten entfernte Ziel anzugeben)
  • Gesamtanzahl der teilnehmenden Personen und davon Anzahl der Personen ohne eigene vorhandene und zur Fahrt gültige Fahrkarte
  • Stempel der Schule

Es sind keine personenbezogenen Angaben enthalten. Sie drucken den digital erstellten Begleitbogen aus und versehen ihn mit Datum, Ihrer Unterschrift und Ihrem Schulstempel.

Das Schulausflugticket wird vom Land Hessen allen berechtigten Schulen zur Verfügung gestellt.

Bei Schulausflug- bzw. Klassenfahrten müssen Sie die Kapazität der genutzten Verkehrsmittel einschätzen. Anmeldungen zu Gruppenfahrten tätigen Sie bitte direkt im jeweiligem Verbundgebiet, beim örtlich-zuständigen Verkehrsunternehmen.

Bitte beachten Sie, dass es den Verkehrsunternehmen nicht immer möglich ist, eine Kapazitätserweiterung kurzfristig vorzunehmen.

Sollten Sie ein Schulausflugticket verlieren, hat Ihre Schule dies umgehend dem RMV unter Angabe des Zeitpunktes des bekannt gewordenen Verlustes, der Schule, dem Schulort sowie der Fahrkartennummer zu melden. Zu diesem Zweck hat Ihre Schule die Nummern der Schulausflugtickets (auf der Fahrkarte in der Fußzeile rechts) zu dokumentieren.

Für Verlustmeldungen an den RMV stehen folgende Adressen zur Verfügung: